Mittwoch, 25. Dezember 2013

Weh dem, der seine Tage der Bewährung vergeudet?

Das weltliche Strafrecht kennt eine Zeitdauer der Aussetzung der ausgesprochenen Freiheitsstrafe unter dem Begriff „Bewährung“. Der Verurteilte muss seine Strafe nicht hinter Gittern verbringen, sondern darf seine Freiheit genießen, muss dabei aber zeigen, dass er keine Straftaten mehr begeht. Wird er jedoch rückfällig, droht die Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe. Sollte jemand aber schon einsitzen aber eine gute Führung zeigen, kann er auch aufgrund „Bewährung“ mit einer vorzeitigen Haftentlassung rechnen.

Im Reich Gottes auf Erden gibt es auch den Begriff der Bewährung. Unser ganzes Erdenleben ist eine Zeit der Bewährung. Wenn wir sie in der rechten Art und Weise nutzen, dürfen wir wieder in die Gegenwart unserer himmlischen Eltern zurückkehren. Anderenfalls: „Aber weh dem, dem das Gesetz gegeben ist, ja, der gleich uns alle die Gebote Gottes hat und der sie übertritt und der die Tage seiner Bewährung vergeudet, denn furchtbar ist sein Zustand!“ (2. Nephi 9:27; Ähnliches wird uns in Lukas 12:47-48 mitgeteilt).

Was bedeutet diese Aussage Jakobs nun für dich und mich? 
Wenn wir, die wir das Gesetz Gottes haben und kennen, wissentlich dagegen verstoßen und nicht Umkehr üben, haben wir unsren Anspruch auf die Gnade Gottes aufgrund des Sühnopfers Jesu verwirkt! Unser Zustand ist insofern furchtbar, dass wir nicht in unsere himmlische Heimat zurückkehren können und uns auf ewig bewusst ist, dass wir es hätten anders haben können! (Siehe auch Blog von gestern „Gesetzlosigkeit?).

Deshalb bleibt dir und mir nur, die Ansage Jesu an den reichen Jüngling umzusetzen: „... Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote." (Matthäus 19:17) und die Tage unserer Bewährung nicht zu vergeuden (eine wunderbare Ansprache zu diesem Thema von Robert D. Hales, einem lebenden besonderen Zeugen von Jesus Christus, findest du hier).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen