Donnerstag, 4. Januar 2018

Nun war die Absicht der Nephiten, sich für ihre ... Frauen und ihre Kinder einzusetzen

Mormon lässt uns die Beweggründe der Nephiten in deren Verteidigungsvorbereitungen wissen: „Und nun war die Absicht der Nephiten, sich für ihre Ländereien und ihre Häuser und ihre Frauen und ihre Kinder einzusetzen, um sie vor den Händen ihrer Feinde zu bewahren, ebenfalls um ihre Rechte und ihre Freiheiten zu bewahren, ja, und auch ihre innere Freiheit, damit sie Gott gemäß ihren Wünschen anbeten konnten. 10 Denn sie wussten, wenn sie den Lamaniten in die Hände fielen, so würde jeder, der Gott, den wahren und lebendigen Gott, im Geist und in der Wahrheit anbetete, von den Lamaniten vernichtet werden.“ (Alma 43:9-10).
Nun war die Absicht der Nephiten, sich für ihre ... Frauen und ihre Kinder einzusetzen. Im Neuen Testament denke ich in diesem Zusammenhang an die Begebenheit, in der Jesus von einem Mann gefragt wurde, was er Gutes tun muss, um das ewige Leben zu gewinnen und der Herr ihm antwortete, dass er die Gebote halten solle. Der Mann fragte, welche Gebote, und Jesus fängt an aufzuzählen und nennt als Erstes: „... Du sollst nicht töten ...“ (Matthäus 19:16-19), je nach Zählweise das Fünfte bzw. Sechste der Zehn Gebote (Genesis 20:13). In einigen anderen Bibelversionen ist von `nicht morden´ die Rede (Gute Nachricht Bibel, neue evangelische Übersetzung). Auch im Buch Mormon ist die Rede von `nicht morden´ (2. Nephi 26:32), aber auch von `nicht töten´ (Mosia 13.21).
Gibt es einen Unterschied zwischen Morden und töten? In der Rechtsprechung sind die bekanntesten Tötungsdelikte der Mord und der Totschlag. Sie werden unterschiedlich stark bestraft. Totschlag wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet, während bei Mord zwingend die lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Vereinfacht gesagt, besteht der Unterschied darin, dass Tötung ungeplant (StGB § 212), hingegen Mord mit Vorsatz und überlegt geplant und ausgeführt wird (StGB § 211). Wobei beide Delikte zum Tod eines Menschen führen, was der Herr verhindern möchte. Gibt es nun Situationen, die das Herbeiführen des Todes anderer rechtfertigen? Im Strafgesetz gibt es den Begriff der Notwehr. Sie „ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“ und stellt keine Rechtswidrigkeit dar (StGB § 32). In dieser Situation befanden sich die durch die Lamaniten bedrohten Nephiten. Sie wollten sich vor rechtswidrigen Angriffen schützen. Glücklicherweise war ich noch nie in einer solchen Situation, in der ich mich oder meine Lieben durch Herbeiführen des Todes eines Angreifers schützen musste, auch nicht um die Religionsfreiheit zu verteidigen.

Ich hab den frühen Vogel abgeschossen. Gemäß Paragraph § 32 StGB war es Notwehr!(Bild: Quelle)

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