Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Zeit für ihre Gerichtsverhandlung. Die Lamaniten waren mit ihrem Heer schon im Land (Alma 51:14) und die Nephiten mussten sich nicht nur gegen deren Angriffe verteidigen, sondern zu allem Überfluss auch noch den innerstaatlichen Streit mit den aufständischen Königsleuten in den Griff bekommen (Alma 51:22). Das ließ ihnen nicht die Zeit, auch noch Gerichtsverhandlungen gegen die Aufständischen im eigenen Volk zu führen. So wurden diese erst mal bis auf Weiteres in Gewahrsam genommen.
Auch das kennen wir aus unserer Zeit, insbesondere in Staaten, die in einer Scheindemokratie quasi von einem Alleinherrscher regiert werden. Allerdings sind viele der Inhaftierungen politisch motiviert. Aus Angst vor dem Aufbegehren des Volkes gegen die herrschende Schicht wird es in Angst vor Repressalien versetzt. Die Anschuldigungen sind überwiegend unbegründet und ordentliche Gerichtsverfahren werden nach Möglichkeit gar nicht angestrengt. Sie sollen davon abgehalten werden, die ihnen von Gott zugestandenen Rechte wahrzunehmen (Lehre und Bündnisse 134:5). Wenn die Obrigkeit ihrer Aufgabe, „... die Unschuldigen zu schützen und die Schuldigen zu bestrafen ...“ (Lehre und Bündnisse 134:6) nicht nachkommt, dann hat das Volk das Recht, sich dagegen aufzulehnen, aber nur dann und nicht, wie im Fall der Königsleute, nur aus dem Grund, selber unrechtmäßigen Nutzen aus einer Situation zu ziehen.
Viele Königsleute wurden getötet, andere ins Gefängnis geworfen. Die übrigen erklärten sich bereit, ihr Land gegen die Lamaniten zu verteidigen.
(Bild: Quelle)
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