Alma der Ältere teilt seinem Kirchenvolk mit, dass er berufen ist, allen Menschen zu predigen: „Und nun sage ich euch: Dies ist die Ordnung, wonach ich berufen bin, ja, meinen geliebten Brüdern zu predigen, ja, und einem jeden, der im Land wohnt; ja, allen zu predigen, seien sie alt oder jung, seien sie geknechtet oder frei; ja, ich sage euch, den Alten und auch denen im mittleren Alter und der heranwachsenden Generation; ja, ihnen zuzurufen, dass sie umkehren und von neuem geboren werden müssen.“ (Alma 5:49).
Dies ist die Ordnung, wonach ich berufen bin. Genauso wie vor alters, sind auch in der heutigen Zeit Diener Gottes von ihm selber oder von dazu von ihm berufenen, beauftragt allen Menschen auf der Erde den Erlösungsplan bekannt zu machen. Wie sieht nun diese Ordnung, nach der der Herr beruft, aus?
- Handauflegung
In der Kirche des Herrn nimmt sich niemand selber das Recht heraus, in einer Aufgabe zu dienen (Hebräer 5:4). Schon aus dem Alten Testament lernen wir die Art und Weise des Herrn, Berufungen auszusprechen. Mose durfte nicht mit in das verheißene Land und so bat er den Herrn, einen Führer für das Volk zu bestimmen (Numeri 27:15-17). Der Herr gab Mose die Anweisung einem mit Geist begabten Mann namens Josua die Hände aufzulegen und ihm vor dem Priester und der Gemeinde seinen Auftrag und die entsprechende Vollmacht zu übertragen (Numeri 27:18-20).
In gleicher Weise beruft der Herr in heutiger Zeit seine Diener zu den für sie vorgesehenen Aufgaben. Gebeterfüllt sinnen diejenigen, die dazu berufen sind, darüber nach, wem im Werk des Herrn welche Aufgabe übertragen werden soll. Hat der Herr ihnen durch den Geist Gewissheit über ihre Entscheidung gegeben, wird der Betroffene darüber informiert und gefragt, ob er die Berufung annehmen will (Prinzip der Entscheidungsfreiheit: Lehre und Bündnisse 37:4). Stimmt er zu, wird er der ganzen Gemeinde vorgelegt. In dem Fall, indem die Gemeinde ihre Unterstützung zusagt, werden demjenigen, von einem mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Diener, die Hände aufgelegt, um ihm den entsprechenden Auftrag zu erteilen, verbunden mit der Übertragung der dafür notwendigen Vollmachten (Lehre und Bündnisse 42:11).
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