In Bezug auf die Schlechten sagt Alma der Jüngere: „... und siehe, ihre Namen werden ausgelöscht werden, auf dass die Namen der Schlechten nicht den Namen der Rechtschaffenen zugezählt werden, damit sich das Wort Gottes erfülle, das da heißt: Die Namen der Schlechten werden nicht mit den Namen meines Volkes vermengt werden;“ (Alma 5:57).
Die Namen derjenigen, die sich der Kirche des Herrn anschließen, werden, unter strengster Einhaltung der Datenschutzrichtlinien, in `Büchern´ festgehalten, vergleichbar der Mitgliederlisten eines Vereines. Durch die Taufe und bei der Teilnahme am Abendmahl hat das Mitglied dem Herrn versprochen und verspricht, alle seine Gebote zu halten (Lehre und Bündnisse 20:77). Für das Zuwiderhandeln hat der Herr entsprechende Maßnahmen vorgesehen (Lehre und Bündnisse 26:29,32). Sie sollen dem Übertreter helfen, Umkehr zu üben (Lehre und Bündnisse 19:4). Wer umkehrt, dem vergibt der Herr. Was mit Umkehrunwilligen zu tun ist, hat der Herr schon dem obersten Richter und Propheten der Nephiten, Alma dem Älteren, kundgetan (Mosia 26:32-36). Bei der Maßnahme des Kirchenausschlusses wird dessen Name aus den Kirchenbüchern gelöscht und so wird das eingehalten, was Alma der Jüngere sagt: „Die Namen der Schlechten werden nicht mit den Namen meines Volkes vermengt werden.“
Welche Vergehen durch ein Kirchengericht geahndet werden müssen, zählt Präsident James E. Faust (1920–2007) auf: „Disziplinarmaßnahmen der Kirche sind nicht auf sexuelle Sünden beschränkt, sondern betreffen auch andere Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Mord, Abtreibung, Einbruch, Diebstahl, Betrug und andere unehrliche Verhaltensweisen, bewusstes Verstoßen gegen die Regeln und Vorschriften der Kirche, das Befürworten beziehungsweise Praktizieren der Vielehe, den Abfall vom Glauben und jegliches andere unchristliche Verhalten, darunter der Widerstand gegen den Gesalbten des Herrn oder den gegen ihn gerichteten Spott, was alles dem Gesetz des Herrn und der Ordnung der Kirche zuwiderläuft.“
(Bild: Quelle)
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