Der lamanitische Prophet erklärt den Nephiten in Zarahemla weiter: „Ja siehe, dieser Tod bringt die Auferstehung zustande und erlöst alle Menschen vom ersten Tod—jenem geistigen Tod; denn alle Menschen, durch den Fall Adams von der Gegenwart des Herrn abgeschnitten, sind als tot anzusehen, sowohl was das Zeitliche als auch was das Geistige betrifft.“ (Helaman 14:16).
Erlöst alle Menschen vom ersten Tod. Wie schon im gestrigen Blogbeitrag beschrieben, wurden Adam und seine Frau Eva, wegen deren Entscheidung im Garten Eden von der Frucht des Baumes der Erkenntnis zu essen, aus diesem, und damit auch aus der Gegenwart Gottes, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss aus der Gegenwart Gottes ist einem Tode zu vergleichen und wird `der erste Tod´ genannt. Es ist ein geistiger Tod, weil unsere Persönlichkeit von Gottes Gegenwart getrennt wird. Außerdem wurde auch der physische Körper sterblich. Hierbei handelt es sich um einen zeitlichen Tod, eine Trennung des geistigen Körpers vom physischen (Alma 42:9).
Von dem zeitlichen Tod werden ausnahmslos alle Menschen durch die Auferstehung Jesu errettet (Helaman 14:17; Alma 40:5; 1. Korinther 15:20-22). Ein von uns richtig genutzter Bewährungszustand (Abraham 3:25) errettet uns auch vom geistigen Tod. Nutzen wir diesen Zustand nicht, lehnen das sühnende Opfer Jesu wissentlich ab, und üben keine Umkehr für unsere Übertretungen, sterben wir, nach unserer Auferstehung vom zeitlichen Tod und dem Gericht, nochmals in geistiger Hinsicht. Wir werden für immer und ewig von der Gegenwart Gottes getrennt, im Reich Luzifers, leben müssen. Wir sterben also einen `zweiten Tod´ der wiederum ein geistiger Tod ist (Alma 12:16). Diesen Tod möchte ich nicht sterben. Deshalb nutze ich die mir gewährte Zeit hier auf Erden, um die Satzungen, Richtersprüche und Gebote des Herrn kennenzulernen und danach zu leben (Alma 58:40). Wo es nicht klappt, versuche ich aufrichtige Umkehr zu üben (Alma 42:29). Welche Meinung hast du zu diesem zweiten Tod, für den ganz alleine du verantwortlich wärest?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen