Montag, 26. Februar 2018

Ein Streit in bezug auf den obersten Richter Pahoran

Für kurze Zeit war wieder Frieden eingekehrt, „doch hielten sie einen vollständigen Frieden im Land nicht lange aufrecht, denn unter dem Volk fing ein Streit in bezug auf den obersten Richter Pahoran an; denn siehe, da war ein Teil des Volkes, der wünschte, einige bestimmte Punkte des Gesetzes sollten geändert werden. 3  Aber siehe, Pahoran wollte das Gesetz weder ändern noch zulassen, daß es geändert würde; darum hörte er nicht auf die, die zu ihrer Bittschrift in bezug auf die Änderung des Gesetzes ihre Stimme abgegeben hatten.“ (Alma 51:2-3).
Ein Streit in bezug auf den obersten Richter Pahoran. Nun entstand unter den Nephiten wieder ein `hitziger Streit´ um die Art der politischen Führung. Einige wollten unbedingt eine Gesetzesänderung herbeiführen in der Form, dass die Richterherrschaft, eine freie Regierung, abgeschafft und wieder die Monarchie eingeführt würde. Pahoran, der oberste -Richter, stimmte dieser Bittschrift aber nicht zu. So spaltete sich das Volk wieder, und zwar in die sogenannten `Königsleute´ und die `Freiheitsleute´. Eine Volksabstimmung erbrachte eine Mehrheit dafür, dass die freie Regierung durch gewählte Richter beibehalten werden sollte. Die Königsleute wurden als Minderheit zum Schweigen gebracht (Alma 51:4-7).
Auch wir in Deutschland haben dieses Instrument der direkten Demokratie: den `Volksentscheid´. Stimmberechtigte Bürger können in einer Sachabstimmung über eine politische Angelegenheit unmittelbar entscheiden, ob eine Vorlage (z. B. eines Gesetzes) angenommen, oder abgelehnt werden soll. Die Möglichkeit der freien und geheimen Wahlen der Politiker, und der Volksentscheid in Zusammenhang mit der Gewaltenteilung, bilden laut Grundgesetz Artikel 20, die wesentliche Grundlage zur Ausübung der souveränen Staatsgewalt durch das Volk. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“, gesteht Satz 4 des Artikels 20 des GG zu. Jeder Wahlberechtigte trägt also Verantwortung, zum Frieden unter dem Volk beizutragen, wie es die `Freiheitsleute´ auch schon um 65 v. Chr. handhabten. Eine wohl allen in Erinnerung gebliebene Volksabstimmung, war die in Baden-Württemberg, am 27. November 2011, unter dem Namen `Stuttgart 21´ durchgeführte. Sie hatte die Rücknahme der Landesbeteiligung an der Projektfinanzierung zum Bau des Hauptbahnhofes als Forderung. Eine Mehrheit von 58,9 Prozent entschied sich allerdings dagegen. So wie du jetzt überlegst, so haben viele Baden-Württemberger damals auch überlegt, wofür oder wogegen stimmen sie mit einem Ja oder Nein, da die Fragestellung viele verwirrte. Wie hältst du es mit der Beteiligung an der Demokratie?


(Bild: Quelle)

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