Das weltliche Strafrecht kennt eine Zeitdauer der Aussetzung
der ausgesprochenen Freiheitsstrafe unter dem Begriff „Bewährung“. Der
Verurteilte muss seine Strafe nicht hinter Gittern verbringen, sondern darf
seine Freiheit genießen, muss dabei aber zeigen, dass er keine Straftaten mehr begeht. Wird er jedoch rückfällig, droht die Vollstreckung der ausgesprochenen
Strafe. Sollte jemand aber schon einsitzen aber eine gute Führung zeigen, kann
er auch aufgrund „Bewährung“ mit einer vorzeitigen Haftentlassung rechnen.
Im Reich Gottes auf Erden gibt es auch den Begriff der
Bewährung. Unser ganzes Erdenleben ist eine Zeit der Bewährung. Wenn wir sie in
der rechten Art und Weise nutzen, dürfen wir wieder in die Gegenwart unserer
himmlischen Eltern zurückkehren. Anderenfalls: „Aber weh dem, dem das Gesetz gegeben ist, ja, der gleich uns alle die
Gebote Gottes hat und der sie übertritt und der die Tage seiner Bewährung
vergeudet, denn furchtbar ist sein Zustand!“ (2. Nephi 9:27; Ähnliches wird
uns in Lukas 12:47-48 mitgeteilt).
Was bedeutet diese Aussage Jakobs nun für dich und mich?
Wenn wir, die wir das Gesetz Gottes haben und kennen, wissentlich dagegen
verstoßen und nicht Umkehr üben, haben wir unsren Anspruch auf die Gnade Gottes
aufgrund des Sühnopfers Jesu verwirkt! Unser Zustand ist insofern furchtbar,
dass wir nicht in unsere himmlische Heimat zurückkehren können und uns auf ewig
bewusst ist, dass wir es hätten anders haben können! (Siehe auch Blog von
gestern „Gesetzlosigkeit?).
Deshalb bleibt dir und mir nur, die Ansage Jesu an den
reichen Jüngling umzusetzen: „... Wenn du das
Leben erlangen willst, halte die Gebote." (Matthäus 19:17) und die
Tage unserer Bewährung nicht zu vergeuden (eine wunderbare Ansprache zu diesem
Thema von Robert D. Hales, einem lebenden besonderen Zeugen von Jesus Christus,
findest du hier).
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