Da fallen mir einleitend gerade zwei Beispiele zu ein:
1. „Die Gesetzlosen“, der US-amerikanische Spielfilm nach
dem gleichnamigen Roman von Matt
Bondurant. Drei Brüder, Forrest, Howard und Jack, betreiben in der
Tarnung einer Tankstelle, mit ihrem gemeinsamen Freund eine Schwarzbrennerei.
2. „Die Gesetzlosen“, einem Band aus der Comicserie Lucky
Luke, in dem es um die Verbrecherkarriere der vier ungebildeten Dalton-Brüder
als Bank- und Postkutschenräuber geht.
Worauf ich allerdings bei meinen heutigen Überlegungen
hinaus will: Jakob erklärt seinem Volk, dass es dort, wo Menschen durch Gott kein
Gesetz gegeben ist, es auch keine Strafe gibt und in diesem Fall aufgrund des
Sühnopfers Jesu die Betreffenden mittels Barmherzigkeit von ihren Sünden
befreit werden (2. Nephi 9:25), anders als grundsätzlich (das heißt, es gibt
auch Ausnahmen) in der weltlichen Gerichtsbarkeit: „Unwissenheit schütz vor
Strafe nicht“.
Warum greift in diesem Fall die Barmherzigkeit? Dies erklärt
uns der nächste Vers: „Denn das Sühnopfer
erfüllt die Forderungen seiner Gerechtigkeit für all jene, ...“ (2. Nephi9:26).
Es gibt also dort, wo das Gesetz Gottes gegeben ist, die
Gerechtigkeit. Diese führt zu der entsprechenden Strafe bei Gesetzesbruch
(Lehre und Bündnisse 82:4).
Anders als in der weltlichen Gerichtsbarkeit, in der
derjenige, der verurteilt wurde, auch die Strafe zu erdulden hat, gibt es bei
Gott zudem die Barmherzigkeit. Sie wird ermöglicht durch das Sühnopfer Jesu und
die Umkehr des Sünders (Alma 34:16).
Ich tue also gut daran, wenn ich erkenne, dass ich Gottes
Gesetz übertreten habe, Umkehr zu üben (Bereuen, soweit möglich
Wiedergutmachen, um Vergebung bitten, nicht wieder tun). Durch ein solches
Handeln komme ich in den Genuss der Barmherzigkeit, was nicht bedeutet, dass
ich ggf. hier auf Erden dennoch zu leiden habe, für die Ewigkeit aber Vergebung
erlange und die Möglichkeit habe, in die Gegenwart Gottes zurückzukehren.
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